Unrechtsbewusstsein

Unrechtsbewusstsein
Ụn|rechts|be|wusst|sein, das <o. Pl.>:
Bewusstsein davon, dass mit einer bestimmten Handlung etw. Unrechtes, Rechtswidriges getan wird.

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Ụn|rechts|be|wusst|sein, das <o. Pl.>: a) Bewusstsein davon, dass mit einer bestimmten Handlung etw. Unrechtes getan wird: Hartmann ... will den Sachschaden ersetzen, lässt jedoch nicht das geringste U. erkennen (Spiegel 42, 1984, 136); Ähnlich wie bei den Parteispenden unserer Tage, bei illegalen Waffenlieferungen oder beim Missbrauch der Geheimdienste gibt es kein U. (Lindlau, Mob 93); Vielen Fischern fehlt es an U., weil sie nicht wissen, was im Schilf vor sich geht (natur 9, 1991, 60); b) (Rechtsspr.) Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einer bestimmten Tat (als Voraussetzung für eine Bestrafung): der Angeklagte zeigte keinerlei U.

Universal-Lexikon. 2012.

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